Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

HeavyLog+Volvo TRUCK PULLING, 02.06.2023


  1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen („Teilnehmer“), die im Rahmen der Veranstaltung „HeavyLog+Volvo TRUCK PULLING“ teilnehmen:

1.2 Die Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande gekommene Rechtsverhältnis nach Maßgabe ihrer bei der jeweiligen Anmeldung der Mannschaften gültigen Fassung. Änderungen werden vorbehalten. Abweichende Bedingungen der Mannschaften erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn, der Veranstalter hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Sämtliche Erklärungen der Mannschaften sind ausschließlich schriftlich, per E-Mail unter letr.austira@gmail.com oder per Post an „Polizei für Special Olympics Österreich – LETR“, Wantendorf 21, 3200 Wantendorf, zu richten. 

1.3 Mit der Anmeldung zum Bewerb "HeavyLog+Volvo TRUCK PULLING" erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Diese können in schriftlicher Form angefordert werden.

2. Anmeldung

2.1 Die Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt online. Der Teilnehmer, in diesem Fall der Teamchaef, bestätigt, dass alle von ihm im Zuge der Anmeldung angegebenen Daten korrekt sind und falls es sich um einen nicht volljährigen Anmelder handelt, garantiert der Anmelder, die Zustimmung der Erziehungsberechtigten für die Anmeldung und Teilnahme zu haben. 

2.2 Die Anmeldung ist erst erfolgreich abgeschlossen, wenn die Zahlung der Startspende auf das Vereinskonto Nr.: AT124715011063680000, Zweck: TruckPulling, sowie dem Mannschaftsnamen, erfolgreich durchgeführt wurde und der Teamchef dazu eine Bestätigung erhalten hat. Die Anmeldebestätigung wird automatisch an die vom Teamchef angegebene E-Mail Adresse geschickt.

(First come, first serve).

2.3 Für den Bewerb ist eine Spendengebühr in der Höhe von € 10,- pro Person zu entrichten. Über diesen Betrag hinaus können freiwillige Spenden in frei wählbarer Höhe geleistet werden. Zur Zahlung steht eine online Direktzahlungsart zur Verfügung (auf das Vereinskonto von „letr.austria“) sowie Barzahlung bei persönlicher Anmeldung. Sämtliche Beträge werden „Special Olympics Österreich“ übergeben.

2.4 Nach erfolgreicher Anmeldung ist ein Rücktritt von der Anmeldung ausgeschlossen. Bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung, aus welchen Gründen auch immer, kann der Teilnahmebetrag nicht rückerstattet werden.

2.5 Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Mannschaften und/oder spätestes Anmeldedatum). Anmeldungen, die das Limit überschreiten, können vom Veranstalter grundsätzlich abgelehnt werden. Die Anzahl der Anmeldungen wird im Ermessen der Organisation limitiert. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt nach Eingangsdatum beim Veranstalter. Frühzeitiges Anmelden sichert den Startplatz!

2.6 Eine Vereinszugehörigkeit ist für Anmeldung und Teilnahme nicht erforderlich.

3. Teilnahme und Sicherheit

3.1 Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser bei der Anmeldung schuldhaft falsche Angaben gemacht hat. 

3.2 Der Veranstalter ist berechtigt, jederzeit die Veranstaltung teilweise oder gänzlich abzusagen und wird darüber – soweit möglich – die Teilnehmer per E-Mail informieren. Die Rückerstattung des Teilnehmerbetrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung bei Verschulden des Veranstalters in Betracht, nicht jedoch bei zu geringer Teilnahmezahl, höherer Gewalt udgl. Ein Rechtsanspruch auf, vom Veranstalter kostenlos beigestellte Serviceleistungen, besteht jedenfalls nicht.

3.3 Startberechtigt ist jede Person, welche die gesundheitliche Eignung für eine Teilnahme an der Veranstaltung aufweist. Der geeignete Gesundheitszustand wurde im Zweifelsfall ärztlich bestätigt.

3.4 Der Bewerb findet bei jeder Witterung statt. Der Teilnehmer hat mit angemessener Ausrüstung an den Start zu gehen. Die Ausrüstung muss insbesondere an die vorherrschenden Wetterbedingungen angepasst sein. Das Tragen von Handschuhen (Arbeitshandschuhen) wird freigestellt, jedoch empfohlen.

3.5 Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. 

3.6 Der Veranstalter behält sich vor, Personen und Mannschaften bei unsportlichem Verhalten oder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen zu disqualifizieren und von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. 

3.7 Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste. Diese können zum Schutz des betreffenden Teilnehmers bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen anordnen, dass die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagt wird.

3.8 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei "Gefahr im Verzug" die Veranstaltung vorzeitig abzubrechen. (z.B. Unwetter, höhere Gewalt, Terror etc.). Ein Abbruch wegen Gefahr im Verzug hat keine Rückvergütungsansprüche von Teilnehmern zur Folge.

4. Zeitnehmung

Die Zeitnehmung wird vom Veranstalter durchgeführt.

5. Haftungsausschluss

5.1 Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern.

5.2 Eine Haftung des Veranstalters für Sach- und Vermögenschäden ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

5.3 Der Veranstalter übernimmt weiters keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es liegt im Verantwortungsbereich jedes Teilnehmers, seinen Gesundheitszustand vorher ärztlich überprüfen zu lassen.

5.4 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die z. B. am Start oder am Veranstaltungsgelände deponiert werden. 

6. Datenerhebung und -verwertung

6.1 Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung der verarbeitet. Dies gilt auch für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck ein.

6.2 Der Teilnehmer erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass der Veranstalter, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der Teilnehmer in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen und digitalen Medien ohne Anspruch auf Vergütung verbreiten und veröffentlichen kann.

6.3 Die unter "Anmeldung" gespeicherten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Veröffentlichung dieser Listen im Internet weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten auch zu diesem Zweck ein.

6.4 Es werden Name, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) der Mannschaften zur Darstellung von Start- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, tagesaktuellen Printmedien auf Anfrage sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.

6.5 Bei der Anmeldung ist vom Teamchef eine E-Mail Adresse bekannt zu geben, an welche er Informationen zur Veranstaltung erhält. Der Teilnehmer stimmt auch zu, wobei diese Zustimmung jederzeit widerruflich ist, vom Veranstalter oder in dessen Auftrag e-Mails zu Werbezwecken zum Veranstalter, seinen Veranstaltungen oder seinen Partnern zu erhalten. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an andere als unter Punkt 7 genannte Dritte erfolgt nicht.

7. Sonstige Bestimmungen 

7.1 Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung wird als ausschließlich zuständiges Gericht das Landesgericht St. Pölten vereinbart.

7.2 Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.